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Yossi Wolfson ist ein Rechtsanwalt von HaMoked - dem Zentrum zur Verteidigung des Individuums, das die Deportierten vertritt.

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Yossi Wolfson

Wirtschaftskrieg in Gaza
01.01.08


Keywords

Menschenrechte, Deportationen, HaMoked

menschenrechte

Deportation in der Teetasse

E

ine Tasse Tee soll man nicht unterschätzen. In Amerika zeigte eine Teeparty in Boston vor einigen hundert Jahren große Wirkung und in der ersten Augustwoche dieses Jahres hat der Tee in Israel Geschichte geschrieben. Es geschah in einem weißen, vollklimatisierten Wohnwagen, der in der Nähe der Westbanksiedlung Bethel als Militärgerichtsgebäude dient, und die Frage war, ob drei Bewohner der Gegend um Nablus in den Gazastreifen deportiert werden sollten. Bei diesen handelte es sich um Kifah Ajouri (35), seine Schwester Intisar (34) und Abed al-Nasser Assida (359 Der Befehlshaber des mittleren Abschnitts, in dem auch die Westbank liegt, hatte angeordnet, daß die drei die nächsten beiden Jahre unter der Aufsicht der Palästinensischen Autonomiebehörder (PA) in Gaza verbringen sollten.

Die Ajouris hatten einen Bruder, Al, der hinter dem Anschlag in der Fußgängerzone von Neveh Sha’anan in Tel Aviv steckte. Er hatte zwei Selbstmordattentäter zu eine Treffpunkt ausländischeri Arbeiter geschickt, von Leuten, die in keiner Weise an der israelischen Besetzung beteiligt sind. Einschließlich der Attentäter kamen sieben Menschen ums Leben. Ali Ajouri hatte auch einen 16-Jährigen zusammen mit einigen anderen beauftragt, sich in der jüdischen Stadt Afula in die Luft zu springen. Dieser Anschlag wurde verhindert, der Junge muß mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen. Ali Ajouri wurde nach der Verhaftung seiner Geschwister von Israel ermordet.

Auch Abed al-nasser Assida hatte einen Bruder, Nasser al-Din Assida. Dieser hat 1998 in der Siedlung Yitzhar zwei Sicherheitsbeamte getötet. Er steckte auch hinter zwei Schießereien auf zivile Busse in der Nähe der Siedlung Immanuel. Nasser al-Din ist immer noch auf freiem Fuß. Doch nicht die militanten Brüder sollen ausgewiesen werden, sondern ihre Verwandten. Und damit kommen wir zu der Tasse Tee.

Hat Kifah Ajouri seinem Bruder und dessen Waffenbrüdern im Flüchtlingscamp Askar bei Nablus Tee serviert? Drei israelische Offizere auf der Richterbank, einige Mitlgieder der Militärjustizverwaltung und vier Rechtsanwälte haben diese Angelegenheit eine Woche lang erörtert. Dem waren Aktivitäten des Inlandgeheimdienstes Shin Beth vorausgegangen, der Kifah Ajouri zwei Wochen einer intensiven Befragung unterzogen hatte. Kifah war geständig. Schon seit einem Jahr war im Lager Askar allgemein bekannt gewesen, daß sein Bruder Ali an Bombenanschlägen beteiligt gewesen war. Sein Vater hatte ihn deshalb aus dem Haus geworfen. Trotzdem kamen Ali und seine Freunde von Zeit zu Zeit vorbei, um sich dort hinter geschlossenen Türen zu verkriechen. Die Mutter kochte dann Tee und manchmal war es Kifah, der ihn ins Zimmer brachte. Im Kreuzverhör vor dem Militärgericht wurde ihm vorgeworfen, seine Bruder „beherbergt“ zu haben.

Die Anklagen gegen die potentiellen Deportierten beschränkten sich jedoch nicht auf das Ausschenken von Tee. Kifah wurde auch beschuldigt, seinem Bruder Essen gekocht zu haben. Eines Tages war er sogar so weit gegangen, auf Alis Bitten dessen Bettzeug aus dem Versteck zu holen und nach Hause zu bringen. Die schwerste Anschuldigung betraf einen Nachmittag, an dem Ali Kifah gebeten hatte, am Eingang des Viertels Ausschau zu halten und ihn zu warnen, wenn jemand käme. Kifah erfüllte diese Bitte. Bei seiner Rückkehr sah er Ali und dessen Freunde Säcke zu einem wartenden Taxi tragen. Sie erklärten, es seien Sprengkörper darin.

Abed al-Nasser Assida wußte lediglich, daß sein Bruder Nasser al-Din wegen der Morde in Yitzhar gesucht wurde. Israel behauptete nun Folgendes: Abed al Nasser habe seinen Bruder in in einem palästinensischen Gefängnis besucht und für ihn bei seiner Freilassung eine Garantie unterschrieben; er habe ihn dann mit Lebensmitteln und sauberer Kleidung versorgt und ihn gelegentlich auf dem Weg zu seiner Arbeit an einer Tankstelle in Nablus mit dem Auto mitgenommen, einige Male habe er ihm sein Auto auch geliehen. Nachdem Israel zwei weitere Personen, die ebenfalls verdächtigt wurden, an den Morden in Yitzhar beteiligt gewesen zu sein, ermordet hatte, tauchte Nasser al-Din unter. Auch Abed sah ihn kaum noch. Nach der Geburt von Abeds Sohn im März war sein Bruder mitten in der Nacht gekommen um zu gratulieren. Ein andermal war er mit einem Auto an der Tankstelle vorbeigefahren und hatte gewinkt.

Intisar, die dritte Kandidatin fürs Exil, sitzt seit Juni in Verwaltungshaft. Das heißt, sie wird ohne Anklage oder Verhandlung festgehalten. Der Staat beschuldigt sie aufgrund geheimer Beweise für die Selbstmordattentäter, die ihr Bruder in die israelischen Städte schickte, Sprengstoffgürtel genäht zu haben. Der Staat behauptet, auch nach der Ermordung Alis stellten sie und ihr Bruder Kifah eine Gefahr dar.

Gürtel, in denen Sprengstoff transportiert werden kann, sind zweifellos gefährlich, aber sollte die Näherin deportiert werden? Wenn an dem „geheimen Beweis“ etwas dran ist - warum wird sie dann nicht vor Gericht gestellt? Schließlich kann sie auch in Gaza Gürtel nähen. Kann es sein, daß der „geheime Beweis“ nicht sehr aussagekräftig ist? Und verdient ihr Bruder Kifah die Deportation, weil er Tee serviert hat? Weil er einmal der Bitte seines Bruders nachgegeben hat, Schmiere zu stehen? Verdient Abed al-Nasser Assida die Deportation? Weil er Essen gekocht und manchmal sein Auto verliehen hat? Wie können solche Dinge zum Thema nervenzerfetzender juristischer Debatten werden, eine ganze Woche im Wohnwagen in Bethel - und jetzt vor Israels höchsten Gericht?

Der Grund ist die absurde Idee, alle Familienmitglieder eines Selbstmortattentäters des Landes zu verweisen, die aufkam, als sich vor einigen Monaten die Anschläge häuften. Der einzige Weg, den Kreislauf der Gewalt zu beenden, ist die Beendigung der Besetzung beenden, aber diese Lösung hat für die israelische Regierung keinen Reiz. Stattdessen ergreift sie immer schwerere Vergeltungs- und Einschüchterungsmaßnahmen, die nur dazu beitragen, den Konflikt zu eskalieren.

Folgende Logik steht hinter den Deportationen: Die Selbstmordattentäter geben ihr Leben, daher haben Abschreckungsmaßnahmen keine Wirkung auf sie. Anders ist es, wenn sie wissen, daß ihre Familien die Folgen zu tragen haben werden. Also haben in der Nacht vom 18. auf den 19. Juli 2002 in der nördlichen Westbank israelische Sicherheitskräfte 21 Familienmitglieder palästinensischer Kämpfer festgenommen. Am nächsten Tag war die Absicht, sie zu deportieren, der Aufmacher der Zeitungen.. Jetzt, nachdem die Medien ihre Arbeit getan und die öffentliche Meinung in Israel geformt haben, hat der Sicherheitsapparat die heiße Kartoffel an das zivile Gerichtswesen weitergereicht.

Nach israelischem Recht ist die Deportation von Menschen aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit vollkommen unakzeptabel. Grundsätzlich gilt, daß ein Mensch nur für seine eigenen Taten und nicht für die Taten anderer verantwortlich ist grundsätzlich. Nur einer Ausnahme hat das Gericht formell zugestimmt: Dem Abriß von Häusern. Hier war die Sprache der „Notstandsgesetzgebung“ aus der britischen Mandatszeit stärker als die Grundprinzip, welches Kollektivstrafen untersagt.

In der Frage der Deportationen ist der Rechtsberater der Regierung, Elyakim Rubinstein, in eine Zwickmühle geraten. Einerseits hat er Deportationen, die ausschließlich durch Familienbande begründet wären, ausgeschlossen. Andererseits hat er entschieden, daß die Deportation zulässig ist, wenn zwischen den Taten des Verbrechers und dem Verhalten Handlungen eines Familienmitglieds ein Zusammenhang besteht. Damit gewinnt die persönliche Verbindung - die Tasse Tee – essentielle Bedeutung. Sie dient als Feigenblatt einer Maßnahme, deren eigentliche Absicht die Abschreckung ist.

So kam es zu einer Reich intensiver Befragungen durch den Shin Beth. Diese sollten nicht der Untersuchung von Verbrechen oder der Aufdeckung diesbezüglicher Vorbereitungen dienen, sondern die Deportation der Familienmitglieder rechtfertigen, indem geklärt wurde, wer den Tee serviert, Essen gekocht, eine Mitfahrgelegenheit geboten oder nach Fremden Ausschau gehalten hatte.

Nach dem Gesetz macht sich niemand strafbar, der ein Mitglied seines direkten Familienkreises nicht anzeigt. Doch das Einfühlungsvermögen des Gesetzes kollidiert mit dem Wunsch des Staates, den potentiellen Selbstmordattentäter gerade durch die Bestrafung seiner Familie abzuschrecken. Würde der Staat die Eltern oder Geschwister vor Gericht stellen, weil sie Essen gekocht oder eine Mitfahrgelegenheit angeboten haben, wären die zu erwartenden Urteile kaum geeignet irgend jemand abzuschrecken. Deshalb vermeidet der Staat die Gerichtsverhandlung, den angemessenen Rechtsweg. Statt dessen greift er zu Verwaltungshaft und Deportationen, die er beschönigend als „Zuweisung des Wohnorts“ bezeichnet.

Die Deportationskandidaten spielen nur Nebenrollen. Die Hauptpersonen sind ein toter Bruder, ein lebendiger Bruder, der auf der Fahndungsliste steht, und Israel. In Sharons Krieg gegen den Terror sind die Verwandten nur Schachfiguren. Wir von HaMoked, dem Zentrum zur Verteidigung der Rechte des Einzelnen, vertreten ihre Interessen.
Abed al-Nasser ist Angestellter auf einer Tankstelle und Vater von fünf Kindern. Kifah Ajouri ist ein Arbeiter aus dem Flüchtlingslager Askar. Er kann weder lesen noch schreiben. Als wir ihn zum ersten Mal sahen, hatte er gerade zwei Wochen Verhöre im Russian Compound, einem berüchtigen Gefängnis im Herzen Jerusalems, hinter sich. Er war zum ersten Mal in seinem Leben in Haft. Intisar, die Schwester zeigte auch nach mehreren Tagen Hungerstreik im Gefängnis außergewöhnlichen Mut und bewundernswerte Entschlossenheit.

Die Exilkandidaten waren nicht die einzigen in der Show in Bethel, deren Identität nichts mit der Sache zu tun hatte. Das Ergebnis der Veranstaltung stand von vornherein fest. Als Vorsitzender fungierte Colonel Dani Friedman, ein Rechtsanwalt aus Tel Aviv, der sich bemühte, dem Verfahren den Anschein richterlicher Unvoreingenommenheit zu verleihen. Ihm standen zwei Offiziere zur Seite, keiner von ihnen Jurist. Der Staat wurde durch den obersten Militärstaatanwalt für die Westbank vertreten, der sich so unbeholfen anstellte, daß ihn die Offiziere, die neben ihm saßen, ständig unterbrachen und an seiner Stelle argumentierten. Unsichtbar über ihnen, wutschnaubend über die Langsamkeit der juristischen Farce, schwebte der Drehbuchautor und Regisseur Ariel Sharon.

Am Eingang des Gerichts von Bethel habe ich meinen persönlichen Favoriten für den Posten als Oberrichter getroffen: einen Soldaten der Militärpolizei. Er konnte nicht begreifen, daß der Staat jemanden wegen etwas deportiert, was sein Bruder getan hat. Wie soll man einem jungen Menschen wie ihm, dessen Vernunft noch nicht durch jahrelangen Armeedienst oder Juristerei entstellt ist, die verbogenen Argumente erklären: Daß wir es hier mit „einer Kombination aus Vorbeugung und Abschreckung“ zu tun haben, daß es in dem bewaffneten Konflikt „der Israel aufgezwungen wurde, einem Konflikt, der keinem anderen in der neueren Geschichte gleicht“, keine andere Möglichkeit gibt, als die verschiedensten Mittel auszuprobieren, auch Versuche mit Menschen. Das Leben, das durch sie gerettet wird, könnte Deines sein.

Deportation und internationales Recht

Die vierte Genfer Konvention verbietet die Deportation und den gewaltsamen Transfer von Zivilisten aus besetzten Gebieten. Dem hält Israel drei Argumente entgegen: (1) Der Transfer nach Gaza wird von diesem Verbot nicht erfaßt, weil es hier um Einzelpersonen und nicht um Gruppen geht; (2) der Transfer geschieht innerhalb der Grenzen der besetzten Gebiete und (3) der Transfer ist aufgrund jener Klauseln der Genfer Konvention gestattet, die es einer Besatzungsmacht erlauben, Einwohnern aus Sicherheitsgründen bestimmte Wohnorte zuzuweisen. Die Behauptung, das Verbot beziehe sich nicht auf Individuen, beruht auf einer alten Entscheidung des israelischen Obersten Gerichtshof.

Diese steht in klarem Widerspruch sowohl zum Wortlaut der Genfer Konvention als auch zu deren allgemein akzeptierten Interpretation. Die zweite Behauptung ist nicht weniger problematisch, denn die Verbote der Konvention beziehen sich eindeutig auf den Transfer innerhalb des besetzten Gebietes selbst. (Der internationale Strafgerichtshof in Jugoslawen hat einen Mann wegen des Transfers von Personen verurteilt, obwohl keine Grenze überquert wurde.)

Auch die Darstellung, Westbank und Gaza stellten eine einzige territoriale Einheit dar, ist dubios: Es handelt sich in jeglicher Hinsicht um zwei getrennte Gebiete. Nur eine Klausel in den Osloer Verträgen verbindet sie und diese wird an jedem einzelnen Tag von Israel verletzt. Was die dritte Behauptung betrifft, daß der Besetzer berechtigt ist, Aufenthaltsorte zu bestimmen, so gestattet das internationale Recht dies nur, wenn das Verhalten der betreffenden Personen eine Gefahr für die Sicherheit der Besatzungsmacht darstellt, niemals aber als Abschreckungsmaßnahme, die sich gegen Dritte richtet.

Deportation und gewaltsamer Transfer sind den Konventionen von Genf und Rom zufolge Kriegsverbrechen. Diese Konventionen haben zur Einrichtung des Internationalen Gerichtshof in Den Haag geführt. Sind Deportation und Transfer Teil einer systematischen Politik, so werden sie zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Selbst wenn israelische Gericht die Deportation erlauben, haben jene, die sie anordnen bzw. ausführen, in allen Staaten, die diese Konventionen einhalten, Verfahren vor nationalen und internationalen Tribunalen zu erwarten. "end"

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