01.01.08

besetzte gebiete

Wirtschaftskrieg in Gaza

von Yossi Wolfson

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chluss mit den Lügen und der Wortverdreherei. Endlich spricht Israel aus, was es in der Vergangenheit nie einräumen wollte: Seinen Krieg gegen die palästinensische Bevölkerung.

Bislang fehlte dem Büro des Generalstaatsanwalts in allen Diskussionen über die Sperranlage, die Abriegelungen, die Straßensperren, Häuserzerstörungen und anderen Formen von Kollektivstrafen immer der Mumm zuzugeben, dass es das Ziel solcher Maßnahmen ist, Zivilisten Leid zuzufügen. Immer wartete es mit verworrenen Sicherheitsbelangen auf, um die unerlässliche militärische Notwendigkeit der Maßnahmen zum Wohle des Kriegs gegen den Terror zu begründen. Der für die Bevölkerung entstehende Schaden wurde als bedauerlicher Nebeneffekt dargestellt.

Doch jetzt wurde der Rubikon überschritten, jetzt, nachdem am 28. Oktober 2007 zehn Menschenrechtsorganisationen beim Obersten Gericht Klage gegen die Drosselung der Strom- und Benzinlieferungen nach Gaza eingereicht haben. Die Kläger tragen vor, dass diese Drosselungen eine nach internationalem Recht verbotene Kollektivstrafe darstellen. Der Staat hätte erwidern können, es handele sich um eine notwendige militärische Maßnahme, mit der die Produktion von Qassam-Raketen gestoppt werden solle. Oder er hätte ein paar andere Wortspiele ausprobieren können. Doch nein. In ihrer Klageerwiderung gaben Dana Briskman und Gilad Shirman von der Staatsanwaltschaft ohne mit der Wimper zu zucken offen bekannt, dass Hauptzweck der Drosselung der Versorgung es sei, durch Druck auf die Wirtschaft, die Hamas zu treffen.

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o klemmt der Staat 1,5 Millionen BewohnerInnen des Gaza-Sreifens die Lebensadern ab und bezeichnet dies als Wirtschaftskrieg. Damit verstößt er gegen ein Grundprinzip des humanitären Völkerrechts, das zwischen Zivilbevölkerung und Armee unterscheidet. Ein Hauptzweck des humanitären Völkerrechts ist der Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen und Kriegsfolgen. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft stellen diese Gesetze nicht in Frage. Doch sie möchten ihre Anwendung gern auf eindeutig militärische Operationen beschränken. Die Strom- oder Benzinversorgung zu drosseln, gehört nicht zu den eindeutig militärischen Operationen. In einem Wirtschaftskrieg, sagen die Staatsanwälte, seien die Prinzipien des humanitären Völkerrechts nicht anwendbar. Folgt man dieser Logik bis zu ihrem absurden Schluss, kommt man darauf, dass es verboten ist, eine zivile Anlage zu sprengen, aber zulässig sein soll, sie außer Betrieb zu setzen, indem man ihr die Rohstoffzufuhr abschneidet. Es ist verboten, ein Kraftwerk in die Luft zu jagen, aber in Ordnung den Strom abzustellen.

Damit soll nicht gesagt sein, dass Israel bei seinen rein militärischen Entscheidungen das humanitäre Völkerrecht beachten würde. Im Sommer 2006 z.B. hat es das palästinensische Kraftwerk in Gaza gesprengt und damit die Abhängigkeit des Gazastreifens von Israels Stromlieferungen gesteigert – eben jene Stromlieferungen, die es heute zu reduzieren vorschlägt.

Der Staat stellt internationales Recht auf den Kopf. Zahlreiche Verordnungen regeln in Kriegszeiten die Versorgung der Zivilbevölkerung, damit deren Lage nicht zur humanitären Krise ausufert. Israel zitiert diese Bestimmungen, legt sie aber so aus, dass sie ihm gestatten, Zivilisten Schaden zuzufügen, solange es kurz vor der durch sie definierten Grenze zur humanitären Krise halt macht.

Gaza Stadt, 8. Januar 2008. Bei einer Demonstration gegen den Bush-Besuch: leere Särge stehen für die 62 Menschen, die seit Juni in Gaza starben, weil Israel ihnen eine medizinische Behandlung außerhalb des Gaza-Streifens verweigerte. Photo: Wissam Nassar

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o liegt diese Grenze aus Israels Sicht? Gaza ist seit Jahren – in wechselndem Maße –abgeriegelt. Seit die Hamas im Sommer 2007 die Fatah aus Gaza vertrieben hat, wurde die Lieferung von Waren in den Gazastreifen fast ausschließlich auf Grundnahrungsmittel, Medikamente, medizinische Geräte, Haushaltsgas, Benzin und Strom beschränkt. Karni, der größte Checkpoint für den Warenumschlag, war in der Vergangenheit unregelmäßig in Betrieb, aber heute ist er komplett geschlossen. Der Code für den Warenimport nach Gaza ist aus den Computern israelischer Zollbehörden gelöscht, die (gemäß dem Pariser Protokoll 1) den Zoll erheben sollen. Die Versorgung mit Brennstoffen (außer Haushaltsgas) wurde (ohne Einmischung des Gerichts) reduziert. Die geplante Drosselung der Stromlieferungen hat noch nicht stattgefunden; gleichwohl besteht ein ernstzunehmender Engpass. Strom und Wasser gibt es nur periodisch. Die meisten Industrieanlagen sind wegen fehlender Rohmaterialien und Ersatzteile geschlossen. Krankenhäuser, Wasser- und Abwasserunternehmen arbeiten seit anderthalb Jahren (seit Israel das Kraftwerk in die Luft gejagt hat) mit Notgeneratoren. Da Ersatzteile fehlen, wird die Infrastruktur immer maroder und die Unfallgefahr steigt. Ein Vorbote war letztes Jahr das Bersten der Klärgrube in Um al-Nassar, wo fünf Menschen in einem Fluss von Abwässern ertranken.

Den Statistiken vom Sommer 2007 im “New Report: Commercial Closure”2 zufolge lebten, ehe Israel seine Maßnahmen verschärfte, 87 % der BewohnerInnen Gazas unter der Armutsgrenze; diese wird auf 2,40 US-$ täglich angesetzt. Bereits damals waren Engpässe bei der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu verzeichnen und Preissteigerungen für Lebensmittel mussten in zweistelligen Prozentzahlen angegeben werden. Den Zahlen des Welternährungsprogramms zufolge, sind 85 % der BewohnerInnen Gazas für den Kauf von Lebensmitteln auf Hilfe angewiesen.

Aus Sicht Israels liegt die derzeitige Versorgung Gazas mit Waren noch über der gesetzlich vorgeschriebenen Menge, und die Versorgung mit Strom und Brennstoffen beträgt das Doppelte des geforderten Minimums. Unterhalb der Schwelle zur humanitären Krise gibt es für Israel, folgt man seiner eigenen Definition, nicht viel mehr als mit Generatoren versorgte Krankenhäuser, Krankenwägen, Lieferwägen und ein minimaler öffentlicher Personennahverkehr. Am 1. November wiederholte Israel vor dem Gericht seine Versicherungen, die ergriffenen Maßnahmen seien sorgfältig abgewogen und überlegt. Es versprach, die Lage sorgfältig im Auge zu behalten, um eine humanitäre Krise zu vermeiden. Allerdings hatte die Regierung keine aktuellen Zahlen über die vermutlichen Folgen einer Reduzierung der Stromlieferungen. Das Gericht wollte Daten sehen, doch der Staat legte keine vor. Stattdessen stellte sich heraus, dass selbst die zunächst vorgelegten, unvollständigen Statistiken, irreführend waren. 3.

Israel beharrte vor Gericht auf seinem Recht, sich die Länder, mit denen es Handel treibt, aussuchen zu dürfen, gerade so, als sei Gaza irgendein unabhängiger Staat unter vielen. Zwischen der Reduzierung der Stromlieferungen nach Gaza und, z.B., der Reduzierung des Diamantenverkaufs an Spanien scheint Israel keinen wesentlichen Unterschied zu sehen. Diese Haltung verbirgt die selbstgerechte Annahme, Israel sei nach seinem einseitigen Rückzug aus dem Gazastreifen für diesen nicht mehr verantwortlich. Doch wer bewacht Gazas Grenzen? Wer beherrscht seinen Luftraum? Wessen Jets und Kampfhubschrauber sind denn das da oben? Wer kontrolliert Gazas Meer und verhindert den Bau eines selbstständigen Hafens?

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azas wirtschaftliche Abhängigkeit von Israel ist die Frucht einer bewussten, jahrelang betriebenen Politik. Dort, wie auch in der Westbank, hat Israel eine in den Kinderschuhen steckende Industrie, die ihm hätte zur Konkurrenz werden können, schachmatt gesetzt. Es hat Gazas von israelischem Strom und Brennstoff abhängig gemacht. Es hat die BewohnerInnen des Gaza-Streifens zu Gunsten der israelischen Industrie in billige Arbeitskräfte verwandelt – zunächst, indem es sie nach Israel pendeln ließ und dann durch den Bau eines Industriegebiets am Checkpoint Erez. Israel hat auch davon profitiert, dass Gaza von seinen Produkten abhängig war. Als Karni geschlossen wurde, waren israelische Bauern unter den lautstärksten Protestierern. Berichten aus dem Sommer 2007 zufolge, wurde etwa ein Viertel der israelischen Obstproduktion in den Besetzten Gebieten vermarktet. Die Reduzierung der Treibstofflieferungen riss ein Loch in die Taschen von Dor-Alon, jenem israelischen Energieunternehmens, das Gaza versorgt.

Israels Konzeptänderung gegenüber Gaza ist aber nicht konsistent. Trotz des Rückzugs kann es der Versuchung nicht widerstehen, die Ressourcen des Gazastreifens auszubeuten. Parallel zu der Auseinandersetzung um die Drosselung der Energieversorgung wird vor dem Obersten Gerichtshof noch eine weitere Klage verhandelt, bei der es ebenfalls um Energie geht – aber hier um die Lieferung von Gaza nach Israel. In diesem Verfahren streiten sich zwei Konzerne um eine israelische Lizenz, Erdgas aus einem Vorkommen vor der Küste Gazas zu fördern, ein Vorkommen, das – wäre Gaza Teil eines palästinensischen Staats – innerhalb dessen Territorialgewässern läge Das geförderte Gas soll eine Hauptenergiequelle für die israelische Wirtschaft werden. Ob sich die Richter zufällig an ein anderes Verfahren erinnern, das sie verhandelt haben und in dem der Staat vortrug, Gaza stehe nicht mehr unter seiner Besatzung? Falls ja, haben sie sich das nicht anmerken lassen. Überflüssig zu sagen, dass kein Richter erstaunt aufgeschrieen hat: “Wer gibt Euch das Recht, die Gasreserven vor dem Gazastreifen auszubeuten? Dies ist gegen die Bestimmungen des internationalen Rechts, die es einer Besatzungsmacht untersagen, die Bodenschätze des besetzten Gebietes für eigene Zwecke zu verwerten!“

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chließlich können wir die Ähnlichkeiten zwischen der israelischen Politik in Gaza und im Libanon nicht ignorieren. Auch im Südlibanon hat Israel die Bevölkerung (wenn auch in geringerem Maße) als billige Arbeitspendler und als KonsumentInnen seiner Produkte benutzt, all dies im Rahmen der sogenannten Politik des „Guten Zauns“. Wie im Falle Gazas endete dies mit dem einseitigen Rückzug Israels im Mai 2000. Israels Interesse an der Kontrolle des Wassers, das vom Süden des Libanongebirges herabfließt, erinnert an sein Interesse an Gazas Gasvorkommen. Auch sein Angriff auf den Libanon 2006 hat Parallelen in Gaza. Beiderorts hat Israel erlebt, dass es auf die Bedrohung durch in den Händen von Milizen befindliche Raketen keine militärische Antwort hat. Mit Hizb’ollah wie Hamas wollte Israel nicht verhandeln. Auch im Libanon hat es zu Recht gezögert, sich auf einen offenen Bodenkrieg einzulassen. Israel hat die Erfahrung gemacht, dass es ein feindliches Gebiet nicht beherrschen kann, wenn es ständig Auseinandersetzungen mit Partisanen gibt. Die Militäraktionen im Libanon machten die Schwäche seiner eigenen Armee offensichtlich. Die Schwäche entspringt der moralischen Korruptheit des Militärs und der politischen Führung. Der Krieg hat eine unmögliche Konstellation aufgedeckt: die grundlegende Geringschätzung der Regierung gegenüber menschlichem Leben einer- und der Widerwille der israelischen Gesellschaft, Kriegsopfer in Kauf zu nehmen, andererseits.

In beiden Fällen, in Gaza wie im Libanon, hat Israel aus der Luft wahllos Krieg gegen Zivilisten geführt und zugleich gezögert, Bodentruppen einzusetzen. In beiden Fällen hat es versucht, die ökonomische Infrastruktur zu zerstören und die Zivilbevölkerung in die Steinzeit zurückzubomben. Aus dem Leid, das man ihnen zufügte, wollte man politischen Gewinn schlagen: es sollte sie dazu bringen, ihre Führer unter Druck zu setzen und zu einer Kursänderung zu bewegen. Diese Idee hat sich im Libanon wie in Gaza als Irrweg erwiesen. Am Ende erwiesen sich die israelischen Angriffe als Zeichen von Schwäche, doch den Preis werden nicht die bezahlen, die die Angriffe geführt haben, sondern die Bevölkerungen beider Seiten. "end"

Fußnoten

1

Gemeint ist das ,Protokoll über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der PLO als Vertreterin des palästinensischen Volkes' vom 29. April 1994, Annex IV des Gaza-Jericho-Abkommens

2

www.gisha.org

3

Court criticizes State Attorneys


www.challenge-mag.com/de/artikel__74/wirtschaftskrieg_in_gaza
21.05.2012, 17:05